Entstehung

Erziehung in Elternhaus und Schule

Über Werteerziehung oder gemeinsame Erziehungsziele von Eltern und Lehrern sprechen zu müssen, ist das Ergebnis einer gesellschaftlichen Entwicklung, die etwa zu Beginn der Siebziger Jahre eingesetzt hat. (Nach Meinung von Prof. Volker Ladenthien von der Uni Bonn gibt es übrigens keine Werteerziehung, sondern nur eine „Erziehung zum Werten“.)
Für den größten Teil der Eltern der Schüler unserer Grundschule ist eine Werteerziehung, bzw. Erziehung zum Werten kein in besonderer Weise kontrovers zu diskutierendes Thema. Über viele Erziehungsfragen herrscht Konsens, vieles ist einfach selbstverständlich.
Und doch gibt es im Schulalltag Auseinandersetzungen in unterschiedlicher Weise um das Verhalten von Schülern zu Mitschülern und Lehrern – was ist erlaubt, was gewünscht, was kann nicht geduldet werden? Dabei wird dann schnell deutlich, dass unterschiedliche Sichtweisen der Eltern zu diesen Fragen und Haltungen der Kinder führen. Ein Beispiel:Während die einen Eltern ihren Kindern einhämmern, sich nichts gefallen zu lassen und sich gegenüber jedem Angriff sofort tätlich zu wehren, lernen andere Kinder von ihren Eltern, dass durch Zurückschlagen und Beschimpfungen keine Probleme gelöst werden.Natürlich gibt es auch auf Seiten der Lehrerinnen und Lehrer Störfaktoren, die ein gedeihliches Miteinander beeinflussen können:Ein möglicherweise vorschnelles Urteil über einen Schüler, sein Verhalten und seine Leistungen,sei hier als ein Beispiel genannt.
Auf was legen Eltern heutzutage denn Wert?
Disziplin ist für viele Eltern ein häufig genannter Wert. Unter anderem haben viele Privatschulen deshalb einen so hohen Zulauf, weil bei ihnen Wert auf Disziplin gelegt wird. Doch Disziplin selbst zu leben, vorzuleben, vermögen unzählige Eltern deshalb nicht, weil es anstrengend ist konsequent zu sein und sich selbst mit seinen Wünschen zurück zu halten.
Anderen Eltern ist gerade die Disziplin verpönt und sie legen Wert auf die persönliche, freie, unbeeinflusste Entscheidung ihrer Kinder.
„Was ist wichtig für das Erreichen eines zukunftsfähigen Berufes? Wie muss ich mich verhalten, was muss ich tun, um meinen Berufswunsch zu verwirklichen?“ Auch Fragen dieser Art sind oft zu hören.
Gesellschaftlich hoch anerkannt sind Selbstverwirklichungswerte; weniger positiv bewertet werden dagegen Pflichtwerte.
Im Altertum standen die vier Kardinaltugenden Gerechtigkeit, Klugheit, Tapferkeit und Mäßigung in höchstem Ansehen. In der heutigen Zeit sind nach Meinung vieler Eltern vor allem Sekundärtugenden wichtig.

Die Entstehung der Erziehungsvereinbarung
Was hat uns nun bewogen, den Gedanken an eine Vereinbarung in Erziehungsfragen zwischen Elternhaus und Schule in die Wirklichkeit umzusetzen?
Zum einen waren es die oben schon in Einzelheiten erläuterten Feststellungen und Beobachtungen.
Zum anderen gewann unser Schulleiter nach einer mehrtägigen Schulleitertagung zu Fragen der Vermittlung von Werten in einer sich ändernden Gesellschaft vor fast drei Jahren die Überzeugung, dass es nötig sei, mit den Erziehungsberechtigten und Lehrern seiner Schule einen Wertekatalog zu erarbeiten, der einen Minimalkonsens zum Ziele hatte. Nur wenn Schule und Elternhaus gemeinsame Erziehungsziele verfolgen, können die Kinder einen eigenen Maßstab finden und Werte verinnerlichen, die dann auch ihr Leben prägen. Nur wenn Kinder erfahren, dass Lehrer und Eltern selbst auch so handeln, wie sie es verkünden, werden die Werte glaubwürdig, werden die Kinder in die Lage versetzt, selbst zu werten.
Mit fünf Eltern unserer Schulpflegschaft, die sich für diese Fragen ebenfalls sehr interessierten, und dem gesamten Kollegium fand eine eintägige Fortbildungsveranstaltung durch das Institut für Lehrerfortbildung in Mülheim statt. Anschließend erarbeiteten wir einen Katalog von Tugenden und Werten, der ca. 30 Begriffe umfasste.
Nach der Auswertung bildete sich eine Gruppe von je vier Eltern und Lehrern – eine größere Zahl sollte wegen der Effizienz der Arbeit vermieden werden – die sich nun im Abstand von 14 Tagen insgesamt sechsmal für stets zweistündige Gesprächsrunden traf um den Text einer Erziehungsvereinbarung zu erarbeiten. Unser erklärtes Ziel war es, in dieser Vereinbarung eine Beschränkung auf wenige Werte durchzuführen, damit sich einerseits jeder Leser diese künftig als „Hauptwerte“ der Schulgemeinde geltenden Begriffe merken kann und andererseits das Einhalten der Vereinbarung realistisch sein soll. Damit alle Beteiligten inhaltlich dasselbe meinen, wenn sie von diesen Werten sprechen, fügten wir eine schon den Grundschülern (und damit allen Eltern und Lehrern) verständliche Definition bei. Die Schlichtheit dieser Aussagen nimmt auch Rücksicht auf die vielen Schüler und ihre Eltern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist.
Wie eben bereits angemerkt stehen Pflichtwerte heutzutage bei vielen Menschen nicht besonders hoch im Kurs. Von Rechten reden alle, von Pflichten nur wenige. Erziehung ist ursprüngliches Recht der Eltern, der Erziehungsberechtigten. Da ihnen dieses Recht als erste Beziehungspersonen der eigenen Kinder zusteht, haben sie natürlich auch die Pflicht dazu. Um dies deutlich zu machen heißen die Eltern in unserer Vereinbarung nicht mehr Erziehungsberechtigte, aber auch nicht Erziehungsverpflichtete, sondern Erziehungsverantwortliche.
Lehrern steht das Recht zur Erziehung ihrer Schüler und damit natürlich auch die entsprechende Pflicht in ähnlicher Weise zu, wie den Eltern.
Um die gemeinsame Verantwortung für das Gelingen der Vereinbarung zwischen Eltern, Lehrern und Schülern zu verdeutlichen wurden drei Texte aufgenommen, die sich mit der je eigenen Aufgabe der an schulischer Erziehung Beteiligten befassen.
Wir haben unseren Text Vereinbarung, nicht aber Vertrag genannt, weil unserer Meinung nach die Erfüllung der Aussagen eines Vertrages einklagbar ist, die einer Vereinbarung jedoch weniger nach einer Klageinstanz verlangen.
Über die Sanktionen, die mit der Nichteinhaltung der Vereinbarung trotzdem einhergehen, haben wir sehr intensiv diskutiert. Klar ist allen Beteiligten, dass Sanktionen folgen müssen, wenn die Unterschriften unter der Vereinbarung einen Sinn haben sollen. Klar ist auch, dass Sanktionen alle beteiligten Gruppen, also Eltern wie Lehrer wie Schüler anzusprechen haben. Eltern haben das Recht, Lehrer auf die von ihnen gegebenen Zusagen in der vom Schulleiter für sie unterzeichneten Vereinbarung anzusprechen und die Zusagen einzufordern. Dies soll zunächst im Vier-Augen-Gespräch und dann nötigenfalls unter Hinzuziehung des Schulleiters geschehen. Umgekehrt werden Eltern auf Versäumnisse, die laut Vereinbarung nicht geschehen sollten, durch die Lehrer und dann nötigenfalls ebenso unter Hinzuziehung des Schulleiters aufmerksam gemacht. Die Anwesenheit der Klassenpflegschaftsvorsitzenden bei einem solchen Gespräch lehnten die Eltern aus Befangenheitsgründen ab.
Die fertige Vereinbarung wird nun den Eltern jedes neu angemeldeten Kindes zur Unterschrift vorgelegt.


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