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Kranke Kinder gehören nicht in die Schule. Hier erfahren Sie was bei einer Krankmeldung zu beachten ist.
Wenn Ihr Kind krank ist (z.B. sich schlecht fühlt, Durchfall hat, die Nacht oder morgens erbrochen hat, Fieber hat etc.) sollte es zu Hause bleiben. Es gehört nicht ins Klassenzimmer. Ein kurzer Eintrag in der Schul-App "Sdui" bis 07.45 Uhr genügt, um es krank zu melden.
Sollte Ihr Kind aus Krankheitsgründen nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen können, kann das ebenfalls bei "Sdui" eingetragen werden.

Bei einem Kopfläuse-Befall Ihres Kindes sind Sie nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, die Schule umgehend zu informieren. Die betroffenen Kinder bleiben so lange zu Hause, bis eine Behandlung erfolgt ist. Ein ärztliches Attest ist nicht mehr erforderlich (Ausnahme: Bei einem wiederholten Befall kann ein Attest eingefordert werden).
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat eine Broschüre mit vielen wichtigen Informationen zum Thema Kopfläuse in deutscher, englischer, türkischer, russischer und arabischer Sprache herausgegeben.

Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen regelt alle Personenschäden, die Ihrem Kind auf dem Schulweg (Wegeunfall) und in der Schule (z.B. in der Pause, im Sportunterricht) widerfahren. Sachschäden sind nicht versichert.
Für jeden Schulunfall muss die Schule eine Unfallmeldung schreiben. Sollten Sie mit Ihrem Kind deswegen selbst einen Arzt aufsuchen, weisen Sie ihn bitte darauf hin, dass es sich um einen Schulunfall handelt.
Informieren Sie uns (Frau Schoop - Sekretariat) bitte zeitnah darüber. Denn wir müssen der Unfallkasse den Unfall schriftlich mitteilen, damit die Kasse mit dem Arzt abrechnen kann bzw. der Unfall aktenkundig für eventuelle Spätfolgen ist.
Nach dem Infektionsschutzgesetz sind bestimmte übertragbare Infektionen wie z.B. Scharlach, Diphterie, Hirnhautentzündung, Keuchhusten, Windpocken meldepflichtig. Eltern bzw. Sorgeberechtigte sind verpflichtet, diese Infektionen umgehend der Schule zu melden.