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Leistungsbewertung

Die Leistungsbewertung an unserer Schule gründet auf den folgenden im Schulgesetz (Artikel 48) vorgegebenen Aspekten:

1. Die Leistungsbewertung gibt Aufschluss über den Stand des Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers und ist Grundlage für die weitere Förderung und Forderung.

2. Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler erbrachten Leistungen (mündlich als auch schriftlich).

Leistungsbewertung in den einzelnen Jahrgangsstufen

Jahrgang 1
Jahrgang 2
Jahrgang 3
Jahrgang 4

Bereits während des ersten Schuljahres werden kleine Lernzielkontrollen geschrieben, um die thematisierten Inhalte abzufragen. Auf Grundlage der Ergebnisse können die Lehrkräfte die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Kompetenzen fördern und fordern.

Am Ende des 1. Schuljahres erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Berichtzeugnis, in dem alle wichtigen Informationen zum Arbeits- und Sozialverhalten und den Leistungen in den einzelnen Fächern detailliert beschrieben werden. 

Bereits ein paar Tage vor dem offiziellen Termin der Zeugnisausgabe erhalten die Eltern eine Kopie des Zeugnisses. Dies dient dazu, dass die Inhalte zuhause in Ruhe durchgelesen und gegebenenfalls noch mit der Klassenlehrkraft besprochen werden können. Wurde die Kopie von den Eltern unterschrieben zurück in die Schule gegeben, erhält das Kind am entsprechenden Termin das Zeugnisoriginal.

Auch im Jahrgang 2 finden regelmäßig Lernzielkontrollen statt, um die Kompetenzen der Kinder einzuschätzen und entsprechende Förder- oder Fordermaßnahmen einzuleiten. Das erste Halbjahr findet noch keine Notengebung statt.

Im zweiten Halbjahr werden die Kinder langsam an die Noten herangeführt. Dazu werden zunächst Kommentare und Smileys genutzt, um den Kindern und Eltern eine Rückmeldung zu den erbrachten Leistungen zu geben. Folgende Kommentarstufen werden dabei genutzt:

Prima!

Gut gemacht!

Ich bin mit deiner Leistung zufrieden!

Deine Leistungen reichen aus.

Deine Leistungen reichen nicht aus. Du musst weiterhin fleißig üben.

Am Ende des 2. Schuljahres erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Bericht- und Notenzeugnis, in dem alle wichtigen Informationen zum Arbeits- und Sozialverhalten und den Leistungen in den einzelnen Fächern detailliert beschrieben werden. 

Bereits ein paar Tage vor dem offiziellen Termin der Zeugnisausgabe erhalten die Eltern eine Kopie des Zeugnisses. Dies dient dazu, dass die Inhalte zuhause in Ruhe durchgelesen und gegebenenfalls noch mit der Klassenlehrkraft besprochen werden können. Wurde die Kopie von den Eltern unterschrieben zurück in die Schule gegeben, erhält das Kind am entsprechenden Termin das Zeugnisoriginal.

Im Jahrgang 3 finden regelmäßig Tests und Klassenarbeiten statt, um die Kompetenzen der Kinder einzuschätzen und entsprechende Förder- oder Fordermaßnahmen einzuleiten. Eine Rückmeldung über die erbrachten Leistungen erfolgt per Noten und ggf. individuellen Lehrerkommentaren.

Am Ende des 1. und 2. Halbjahres erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis, in dem alle wichtigen Informationen zum Arbeits- und Sozialverhalten und den Leistungen in den einzelnen Fächern in Form eines Berichtes beschrieben werden. Zusätzlich werden in den einzelnen Fächern Noten vergeben.

Bereits ein paar Tage vor dem offiziellen Termin der Zeugnisausgabe erhalten die Eltern eine Kopie des Zeugnisses. Dies dient dazu, dass die Inhalte zuhause in Ruhe durchgelesen und gegebenenfalls noch mit der Klassenlehrkraft besprochen werden können. Wurde die Kopie von den Eltern unterschrieben zurück in die Schule gegeben, erhält das Kind am entsprechenden Termin das Zeugnisoriginal.

Auch im Jahrgang 3 finden regelmäßig Tests und Klassenarbeiten statt, um die Kompetenzen der Kinder einzuschätzen und entsprechende Förder- oder Fordermaßnahmen einzuleiten. Eine Rückmeldung über die erbrachten Leistungen erfolgt per Noten und ggf. individuellen Lehrerkommentaren.

Am Ende des 1. Halbjahres erhalten die Schülerinnen und Schüler eine Empfehlung für den weiteren Bildungsweg. Diese begründete Empfehlung soll den Eltern helfen, die richtige Schulform für das Kind zu wählen und eine geeignete Schule zu finden. Dieses Zeugnis ist ein reines Notenzeugnis.

Am Ende des 2. Halbjahres erhalten die Schülerinnen und Schüler ihr Abschlusszeugnis für die Grundschule. Dieses Zeugnis ist ein reines Notenzeugnis.

Bereits ein paar Tage vor dem offiziellen Termin der Zeugnisausgabe erhalten die Eltern jeweils eine Kopie des Zeugnisses. Dies dient dazu, dass die Inhalte zuhause in Ruhe durchgelesen und gegebenenfalls noch mit der Klassenlehrkraft besprochen werden können. Wurde die Kopie von den Eltern unterschrieben zurück in die Schule gegeben, erhält das Kind am entsprechenden Termin das Zeugnisoriginal.

Detailliertere Informationen können Sie unserem Leistungskonzept entnehmen.

Die Noten und ihre Bedeutungen

sehr gut (1)

Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen im besonderen Maße entspricht.

gut (2)

Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.

befriedigend (3)

Die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht. Das bedeutet, dass alle relevanten Inhalte grundsätzlich wiedergegeben oder angewandt werden können.

ausreichend (4)

Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.

unbefriedigend (5)

Die Note „mangelhaft“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.

ungenügend (6)

Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

Weitere rechtliche Informationen zu der Leistungsbewertung an Schulen in NRW finden Sie hier:

Schulgesetz für das Land NRW